Wir bauen Ihr neues ARGE-HAUS effizient und nachhaltig als 40NH Effizienzgebäude.

Neue Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ ab sofort beantragbar. Ab sofort können Sie einen Antrag auf die neue Förderung „Klima­freundlicher Neubau – Wohn­gebäude (297, 298)“ stellen.

Ab dem 1. März gelten neue Regeln für Fördermittel im privaten Wohnungsbau. Neues Geld gibt es für Neubau und Erstkauf besonders energieeffizienter Wohnungen.

Die neue Förderung zum klimafreundlichen Neubau ist zum 1. März an den Start gegangen.

Insgesamt 750 Millionen Euro stehen in Form von zinsverbilligten Krediten zur Verfügung. Anders als bisher gibt es mit dem neuen Programm keine Tilgungszuschüsse mehr. Anträge können Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen stellen.

Gefördert werden nur Bauten mit hohem ökologischen Standard

Voraussetzung für die Neubauförderung ist – wie schon im Januar berichtet – ein hoher ökologischer Standard. So gibt es die zinsverbilligten Kredite der KfW-Förderbank nur bei Bauten mit dem Effizienzhausstandard EH40. Noch höher fällt die Förderung aus, wenn zusätzlich die Vorgaben für das “Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude” (QNG) eingehalten werden. Gefördert wird dabei der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude.

  • Förderkredit ab  effektiver Jahreszins
  • für Neubau und Erstkauf
  • bis zu 150.000 Euro je Wohnung
  • für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
  • bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

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