Ob Kauf oder Neubau, Haus oder Eigentumswohnung, mit dem Baukindergeld fördert die Bundesregierung Ihre Familie mit Kindern mit bis zu 12.000 Euro je Kind. Das gilt für Immobilien, die seit dem 1. Januar 2018 gekauft worden sind.

Die Bundesregierung plant derzeit keine Verlängerung beim Baukindergeld über Ende 2020 hinaus. Dazu gebe es zur Zeit „keine konkreten Überlegungen“, antwortet das Innenministerium auf eine Frage des Parlamentarischen Geschäftsführers der FDP-Bundestagsfraktion, Stefan Ruppert. Bis spätestens Ende 2020 müssen Sie den Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben. Spätestens sechs Monate nach dem Einzug (amtliche Meldebestätigung) müssen Sie den Antrag für das Baukindergeld gestellt haben. Sie können Sie den Antrag spätestens am 31.12.2023 stellen, danach geht es nicht mehr.

Das Baukindergeld läuft Ende 2020 aus.

Für wen gibt es Baukindergeld?

Anspruch haben Sie mit mindestens einem Kind.
– Wenn Sie den Antrag stellen, werden Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt.
– Bis jetzt gibt es keine Begrenzung dafür, wie viele Kinder angerechnet werden können.
– Die Kinder müssen mit Ihnen in die Immobilie einziehen.
– Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen darf außerdem maximal 75.000 Euro betragen sowie zusätzliche 15.000 Euro je Kind.
– Sie bekommen Baukindergeld nur für die erste Immobilie. Besitzen Sie bereits eine, können Sie es nicht beantragen. Das gilt z.B. auch dann, wenn Sie eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen haben und zusammen mit anderen nur mit einem Anteil daran im Grundbuch stehen.

Für eine Beispielfamilie mit zwei Kindern ergibt das ein zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen von maximal 105.000 Euro (75.000 Euro + 2 x 15.000 Euro). Wer darunter liegt, bekommt 24.000 Euro vom Staat (12.000 Euro je Kind), wer darüber liegt, wird nicht gefördert.

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